Die Weiterbildung läuft für alle Fahrer/innen in einem 5 Jahres Rhythmus ab.
Das heißt, die, die vor dem Stichtag ihre Fahrerlaubnis erworben haben, müssen ab dem 10. September 2009 bis spätestens 10. September 2014 die Weiterbildung absolviert haben. Man kann die Weiterbildung in der Übergangszeit noch zwei weitere Jahre nach hinten verschieben, um die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Weiterbildung aufeinander abzustimmen. Hier muss der Nachweis bis spätestens dem 10. September 2016 erbracht werden. Danach alle fünf Jahre.
Nach der bestandenen Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (Fahrerlaubnis erhalten nach dem Stichtag) muss die Weiterbildung ebenfalls alle fünf Jahre wiederholt werden. Auch hier kann man, um die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Weiterbildung aufeinander abzustimmen, die Weiterbildung schon nach drei Jahren absolviert werden, oder auch auf sieben Jahre gestreckt werden.
Die Weiterbildung beinhaltet 35 Stunden zu je 60 Minuten Unterricht auf mehrere Einheiten, zu je sieben Stunden, aufgeteilt. Prüfungen finden hier keine mehr statt.
Zur Teilnahme an der Lkw-Weiterbildung bieten wir einen bundesweiten Einsatz an.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter 0241 - 943 797 0 zur Verfügung.
Anfrageformular für Weiterbildungsmaßnahmen >
Die CITYFAHRSCHULE.NET aus Aachen ist gesetzlich anerkannt, die Weiterbildung für Berufskraftfahrer durchzuführen.