Führerscheinklassen

Wir können mit unserem jungen und erfahrenen Team jedes Führerscheinvorhaben meistern, das ihr für die Zukunft habt und euch weiter bringt.

Um euch in Sachen Führerschein zu unterstützen, bieten wir euch alle Klassen an - außer Klasse D (Bus). Damit ihr einmal eine Vorstellung davon bekommt, welche Türen euch fürs Fahrvergnügen offen stehen, sind hier alle Klassen aufgelistet.

Klasse Fahrzeugart Mindestalter Voraussetzung Einschluss
PKW - Klassen
Kraftfahrzeuge bis max. 3500 kg zGM bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
Anhänger bis 750 kg zGM, oder zGM nicht höher als Leermasse Zugfahrzeug, max. Gewicht Kombination 4250 kg
ab 18 Jahre
(ab 17 Jahre für B17)
keine M, S und L
KFZ bis 3500 kg mit Anhänger, die Anhängelast darf max das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des KFZ betragen ab 18 Jahre B keine
Motorrad-Klassen
Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Zwei Jahre leistungsbeschränkt bis 25 kw und bis 0,16 kw/kg ab 18 Jahre keine A1 und M
Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ab 25 Jahre keine A1 und M
Krafträder, Hubraum nicht mehr als 125 ccm und Nennleistung nicht mehr als 11 kW, für 16 und 17 jährige muss Bauart bedingt auf 80 km/h begrenzt sein,ab 18 Jahre unbegrenzt ab 16 Jahre keine M
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, bis 50 ccm ab 16 Jahre keine keine
MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) ab 15 Jahre keine keine
LKW - Klassen
KFZ ohne Krafträder über 3550kg bis 7500 kg bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz); Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse ab 18 Jahre B L und M
Zugfahrzeug der Klassen C1 oder D1 mit Anhänger bis 750 kg; zulässige Gesamtmasse 12t; Gesamtmasse des Anhängers darf Leermasse der Zugmaschine nicht übersteigen, ab 50 Jahre alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Untersuchung ab 18 Jahre C1 D1E und BE
wie Klasse B; der Einsatz im gewerblichen Bereich zur Güterbeförderung ist unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zGM zulässig; Befristung bis 5 Jahre, danach erneute Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung, ab 18 Jahre B C1
KFZ der Klasse B mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse; Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung bis 21 Jahre auf 750 kg zGm begrenzt; bis 5 Jahre, danach ärztliche und augenärztliche Untersuchung ab 18 Jahre C C1E, BE und T
Sonder - Klassen
Traktoren bis 60 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, Verwendungszweck und Einsatz nur Land- und Forstwirtschaft ab 16/18 Jahren keine MSL