Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterverkehr


Beschleunigte Grundqualifikation

(Mindestalter C1, C1E 18 Jahre; C, CE 21 Jahre)

Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist keiner der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen vorausgesetzt.
Pflicht sind hier 140 Stunden zu je 60 Minuten Unterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte von der landesrechtlich zuständigen Behörde.

Im Verlauf des Unterrichts sind mindestens zehn Stunden praktischen Unterrichts der jeweiligen Klasse unter Aufsicht zu absolvieren. Außerdem eine Theorieprüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten.




Die CITYFAHRSCHULE.NET aus Aachen ist gesetzlich anerkannt, die Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer durchzuführen.

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