Grundqualifikation
(Mindestalter für die Klasse C1, C1E, C und CE ist jeweils das 18te Lebensjahr)
Bei der Grundqualifikation ist der Besitz der jeweiligen Erlaubnisklasse Voraussetzung. Hier ist ein Abschluss eines Ausbildungsberufs vorgeschrieben.
Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin
(Mindestalter 18 Jahre)
3-jährige Berufsausbildung der Industrie und Handelskammer
Fachkraft im Fahrbetrieb
(Mindestalter 18 Jahre)
3-jährige Ausbildung des öffentlichen Nahverkehrs
Es kann auch ein anderer Beruf, in dem die vorausgesetzten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, erlernt werden. Pflicht ist auf öffentlichen Straßen.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte ist hier nicht vorgeschrieben.
Prüfung
Für die Grundqualifikation muss eine erfolgreich absolvierte Prüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten und einen praktischen Teil von 210 Minuten.
Die Theorieprüfung besteht aus drei Teilen:
- Multiple choice Fragen
- Fragen mit direkter Antwort
- die Erörterung verschiedener praktischer Situationen
Die praktische Prüfung ebenfalls:
- Fahrprüfung über 120 Minuten
- praktischer Prüfungsteil, mit z. B. Ladungssicherung ect. von 30 Minuten
- die Beherrschung des Fahrzeugs bei kritischen Situationen auf der Straße von 60 Minuten
Fahrer/ innen, die ihre Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse vor dem Stichtag (10. September 2009) erworben haben, haben keine Pflicht, die Grundqualifikation zu absolvieren.