Der Weg zum Führerschein:
Melde dich bei uns im Büro oder direkt Online an
Melde dich beim Straßenverkehrsamt an
mit folgenden Nachweisen:
- Erste-Hilfe-Kurs
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Gutachten
- ein biometrisches Passfoto
- Personalausweis
Die theoretische Ausbildung:
Besucht den Theoretischen Unterricht in unsere Fahrschule, lernt fleißig und legt beim TÜV die theoretische Prüfung ab.
Die praktische Ausbildung:
Die Praktische Ausbildung beginnt mit ein paar Übungsstunden, damit ihr erstmal ein Gefühl fürs Lenkrad und Pedal, dann den Verkehr und die Verkehrsschilder bekommt.
Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten und wenn ihr dann sicher und selbstständig fahren könnt, ohne dass der Fahrlehrer noch etwas sagen oder helfen muss, melden wir euch zur Prüfung an.
Und was brauche Ich noch?:
Berufskraftfahrer - Grundqualifikation
Alle zukünftigen Kraftfahrer müssen ab dem 10.09.2008 im Personenverkehr und ab dem 10.09.2009 im Güterverkehr zu Ihrer praktischen Führerscheinprüfung eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Formen der Grundqualifikation:
- Beschleunigte Grundqualifikation
- Grundqualifikation
weitere Informationen zur Grundqualifikation >
Berufskraftfahrer - Weiterbildung
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Sie betrifft alle Fahrer und Fahrerinnen, d.h. von der Weiterbildung ist sowohl der Personenkreis betroffen, der die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erworben hat.
weitere Informationen zur Weiterbildung >
Die CITYFAHRSCHULE.NET aus Aachen ist gesetzlich anerkannt, die Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation sowie Weiterbildungen für Berufskraftfahrer durchzuführen.
Alles was Du wissen solltest:
Die theoretische Ausbildung:
Der Theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Klasse C1:
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Klasse C1E:
Keine Theorieausbildung
Klasse C:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Klasse CE:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Die praktische Ausbildung:
Grundausbildung:
nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Besondere Ausbildungsfahrten:
|
C1 |
C1E |
C1 und C1E |
|
| Solo |
Zug |
| ÜL |
3 FS |
3 FS |
1 FS |
3 FS |
| AB |
1 FS |
1 FS |
1 FS |
1 FS |
| DU |
1 FS |
1 FS |
0 FS |
2 FS |
|
B auf C |
C1 auf C |
C auf CE |
C und CE |
| Solo |
Zug |
| ÜL |
5 FS |
3 FS |
5 FS |
3 FS |
5 FS |
| AB |
2 FS |
1 FS |
2 FS |
1 FS |
2 FS |
| DU |
3 FS |
1 FS |
3 FS |
0 FS |
3 FS |
Erläuterung:
ÜL = Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
AB = Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen
DU = Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
FS = Fahrstunden
Voraussetzungen zur LKW / Berufskraftfahrer Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre (bei gewerblichen Güterverkehr 21 Jahre)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- für die Klasse C1, C1E und C ist Klasse B erforderlich
- für die Klasse CE ist Klasse C erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Einschluss von Klassen:
- bei Klasse C1: Klasse L und Klasse M
- bei Klasse C1E: Klasse D1E und Klasse BE
- bei Klasse C: Klasse C1
- bei Klasse CE: Klasse C1E, Klasse BE und Klasse T
Ärtzliche Untersuchung:
ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
Sonstiges: Erste-Hilfe-Kurs