Der Führerschein mit 17 heißt amtlich „Begleitetes Fahren
mit 17“. Das bedeutet, dass Du bereits im Alter von 17 Jahren
Auto fahren darfst, sofern Du in Begleitung einer geeigneten
Person unterwegs bist.
Die Ausbildung kann frühstmöglich 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
begonnen werden. 3 Monate vor dem 17.Geburtstag
darfst Du die theoretische Prüfung ablegen; zur praktischen
Prüfung wirst Du frühestens 4 Wochen vor Deinem Geburtstag zugelassen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf nur unter bestimmten
Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitpersonen müssen das 30.Lebensjahr vollendet haben
- Die Begleitpersonen müssen den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
- Die Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Die Begleitpersonen müssen amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden
- Es können max. 5 Begleitpersonen angegeben werden.
Keine Lust mehr bis 18 zu warten? Steig ein und starte das Begleitete Fahren ab 17!
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren. Gleiches gilt umgekehrt auch in Deutschland mit der österreichischen L 17-Fahrerlaubnis.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Wenn ihr Interesse an dieser Ausbildung habt, kommt einfach vorbei, und wir besprechen alles Weitere.